Einleitung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

wie in der Veranstaltung zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung angekündigt, haben wir, die Südwestdeutsche Salzwerke AG sowie die angefragten Experten, die Sammlung aus gestellten Fragen, geäußerten Bemerkungen und Anregungen auf den folgenden Seiten nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dabei haben wir auf die Verständlichkeit besonderen Wert gelegt und sind auf alle uns von den Moderatoren benannten Punkte eingegangen. Viele Anregungen konnten im Sinne der bzw. des Fragenden aufgenommen werden und wir hoffen, mit unseren Antworten und Stellungnahmen zu größtmöglicher Transparenz beigetragen zu haben.

Fragen und Antworten

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Die Präsentation über das Vorhaben können Sie hier einsehen.

Die Stoffe sind bis zum Ende der Einlagerungsphase theoretisch rückholbar, wenn auch mit erheblichem Aufwand verbunden. Nach Beendigung der Einlagerungsphase wird die Deponie im Sinne der Langzeitsicherheit dauerhaft verschlossen. Ob eine Rückholung von Stoffen auch danach noch genehmigungsfähig und technisch sinnvoll erscheint, ist dann zu prüfen.

Bisher ist es noch nicht abzusehen, ob das Land Baden-Württemberg den Bedarf für eine Untertagedeponie nach 2058 festlegen wird. Dieses ist allerdings die Voraussetzung für eine Fortführung der Untertagedeponie nach 2058.

In der großräumigen Salzerkundung des 19. Jahrhunderts wurden auch Salzvorkommen unterhalb des Stadtkerns von Heilbronn nachgewiesen. Ob ein Abbau dort wirtschaftlich und genehigungsfähig ist, wurde durch die SWS nicht geprüft.

Die Planung für die Fortführung der Untertagedeponie nach 2058 wird frühestens 2048 beginnen. Erst zu dieser Zeit können mögliche Bereiche für die Fortführung der Untertagedeponie definiert werden.

Die zukünftige Planfeststellung der UTD wird vorraussichtlich zeitlich befristet. Die Befristung wird von der Behörde festgelegt. Der aktuell gültige Planfeststellungsbeschluss ist auf 30 Jahre befristet (von 1998 bis 2028). Die eingelagerte Menge wird durch das planfestgestellte verfügbare Hohlraumvolumen unter Tage begrenzt.

Die Deponie bedeutet eine Beseitigung der Abfälle und keine Verwertung. „Beseitigung“ und „Verwertung“ sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert. Gemäß der dort genannten Abfallhierarchie ist eine Abfallverwertung einer Abfallbeseitigung immer vorzuziehen, sofern dies möglich ist. Geeignete Abfälle zur Verwertung erfüllen immer einen Zweck und können auch untertage natürliche Rohstoffe ersetzen (z. B. Einsatz als Versatzbaustoff in der Grube Heilbronn und Kochendorf zur langfristigen Sicherung der Grubenbaue). Bei einer Beseitigung von Abfällen unter Tage geht es vorrangig darum, die Schadstoffe von der Biosphäre abzuschließen, da diese in der Umwelt erheblichen Schaden anrichten können.

Erstmalig wird in Deutschland eine Deponie untertage nach ihren Bedürfnissen aufgefahren.
Das Erstellen verschiedener Gutachten erfolgt parallel zum Auffahren der Kammern. Dies betrifft beispielsweise das Gutachten zur Errichtung der dauerhaftsicheren Verschlussbauwerke in den Deponiezugängen oder das Gutachten zur Seismologie.
Der Betrieb der Untertegdeponie wird erst begonnen, sobald alle Gutachten vorliegen und behördlich bestätigt sind.

Die aktuell vorliegenden geotechnischen Modellierungsergebnisse bestätigen, dass mit dem Konzept der neuen UTD die Langzeitsicherheit gemäß Deponieverordnung erreicht wird.

Klüfte (natürliche Risse im Gestein) in Gesteinen werden sowohl bei geologischen Kartierungen unter und über Tage als auch bei der Aufnahme von Bohrungen bzw. Bohrkernen nach wissenschaftlichen Kriterien einer Kluftaufnahme erfasst. Dazu gehören unter anderem die räumliche Orientierung der Kluft, welche geologischen Einheiten an der Kluft in welcher Richtung gegeneinander verschoben sind und ob die Kluft geöffnet oder mit Mineralien verheilt ist. Öffnungsweite, Kluftbeläge und charakteristische Striemungen (Harnische), aus denen ein Relativbewegungssinn abgeleitet werden kann, werden, sofern ausgebildet, ebenfalls erfasst.

Nein, es bedarf immer einer Genehmigung. Bohrungen ab 100 m Tiefe sind betriebsplanpflichtig und müssen von der Bergbehörde genehmigt werden. Bohrungen bis 100 m bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Die SWS AG erzielt den wesentlichen Umsatz durch Salzabbau und den Verkauf von Salzprodukten. Die genauen Umsatz- und EBIT-Zahlen der einzelnen Bereiche sind den Geschäftsberichten, die im Internet veröffentlicht sind, zu entnehmen.

Die schützende Barriereschicht über dem Steinsalzlager, welche dieses vor einer Auslaugung schützt, bilden die Oberen Sulfatschichten der Heilbronn-Formation. Ihre Mächtigkeit über dem Steinsalzlager der Heilbronner Mulde beträgt durschnittlich 40 m. Im Gebiet der geplanten UTD liegen sie etwas höher. Da die gesamte Schichtenfolge des Mittleren Muschelkalks in einem sehr ebenen und wenig strukturierten flachen Meeresbecken abgelagert wurde und der Schichtverband bis heute intakt ist, sind auch die Oberen Sulfatschichten sehr gleichmäßig und homogen ausgebildet.

Das Bergwerk Friedrichshall in Jagstfeld hatte in den Anfangsjahren ab 1859 das Steinsalz im sogenannten Örterbau gewonnen. Bei diesem Abbauverfahren wurden in regelmäßigen Abständen Festen (Pfeiler) aus Salz stehen gelassen. Die Breite der Festen war in Friedrichshall im Verhältnis zu den Abbauhohlräumen allerdings zu gering bemessen, dies haben Nachberechnungen gezeigt. Aus den Folgejahren sind zunehmende Schäden an Festen im alten Örterbaufeld dokumentiert.
Bereits während der Betriebszeit hatte man daher entsprechende Konsequenzen gezogen: Ab 1876 ging man zu einem Kammer-Festen-Bau mit deutlich größerem Stützflächenanteil über und begann darüber hinaus ab 1889 mit der Verfüllung (Versatz) der besonders geschädigten Altbereiche. Bevor der Versatz jedoch flächige Wirkung entfalten konnte, kam es im September 1895 zum Versagen der am stärksten beanspruchten Festen. Das Nachbrechen der Deckschichten führte zum Wassereinbruch und zur Aufgabe der Grube.
Der Steinsalzabbau des Bergwerks Heilbronn weist im angewandten modernen Schema von Kammern und Festen einen erheblich höheren Stützflächenanteil auf. Die durchgeführten Berechnungen belegen dies und zeigen, dass die Hohlräume noch über 1.000 Jahre ohne Versatz standsicher sind und die Integrität der Barriereschichten zum Grundwasser gewährleistet bleibt.

Das Steinsalzlager fällt in dem Gebiet westlich von Ober- und Untereisesheim flach in südliche Richtungen ein. Deshalb liegt die Basis der Steinsalzschichten im Bereich der nördlichen Kammern etwas höher als im Bereich der südlichen, etwa in einer Tiefe von 180 und 210 Meter unter der Erddoberfläche. Die Kammern mit einer lichten Höhe von 5 m liegen innerhalb der Steinsalzschichten, so dass die Restmächtigkeit in der Sohle bis zu 2 m und über der Firste (Dach/Decke) 5 bis 8 m oder mehr beträgt. Darüber folgen die Rückstandsbildungen des ehemaligen Steinsalzlagers und die etwa 40 m mächtige Barriereschicht.

Siehe auch Antwort Frage 11. Ergänzend sei gesagt, dass Geothermie durch die Geologie beschränkt ist. Die Eignung der Schichten hängt von der zu erzielenden Leistung (kW) ab. Grundsätzlich gilt: Im Festgestein (ohne Wasser) kann man (gesteinsabhängig) 30 – 50 W pro Bohrmeter erzielen, bei einem empfohlenen Rasterabstand der Bohrungen von rund 6 m. Bei Grundwasseranschluss sind 80 – 110 W pro m möglich. Bei der gewünschten Anschlussleistung sind somit Flächenbedarf sowie Bohrmeter zu ermitteln. Es müssen die Restriktionen (Ausschlussgebiete und Bohrtiefen) des LGRB beachtet werden.

In Deutschland gibt es keine andere Möglichkeit, die Abfälle zu entsorgen. Die Abfälle, die in einer Untertagedeponie eingelagert werden, enthalten meist Gehalte an giftigen Salzen (z. B. Cyanide) oder hohe Schwermetallgehalte (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber). Die Stoffe sind gut in Wasser löslich und könnten in Verbindung mit Regenwasser bei einer Ablagerung über Tage ins Grundwasser gelangen. Daher hat die Deponieverordnung vorgesehen, diese Stofffe unter Tage abzulagern, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen und austreten können. Die Salzlagerstätte der Untertagedeponie Heilbronn besteht seit 230 Mio Jahren und ist seitdem vom Wasserpfad abgeschlossen.

Im Bereich der geplanten Deponie gibt es keine Erkundungsbohrungen von der Tagesoberfläche in das Salzvorkommen.

Wir verstehen unter Langzeitarchivierung die Archivierung von Dokumenten zu den abgelagerten Abfällen. Die Ablagerung der Abfälle wird auf Laufzetteln dokumentiert. Diese werden unter Tage gesichert aufbewahrt. Gemäß DepV werden wir diese bis zum Ende der Nachsorgephase aufzubewahren. Siehe auch Frage 91.

Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen ist nach der Verordnungs- und Genehmigungslage in der Untertagedeponie Heilbronn ausgeschlossen, sowohl in der heutigen Untertagedeponie Heilbronn, wie auch in der zukünftigen Untertagedeponie Heilbronn. Radioaktive Abfälle fallen nicht unter die Abfallgesetzgebung, sondern es gilt hier das Atomgesetz. Die Untertagedeponie wird nach Abfallrecht zugelassen. Demnach können dort nur Stoffe eingelagert werden, die unter das Abfallrecht fallen.
Auch schließt der geplanten Deponiestandort inmitten des über 100-jährigen Salzbergbaus eine Genehmigung als Endlager nach Atomrecht aus.

Einladungen durch die Presse:
– Obereisesheimer Mitteilungen am 24.06.2022
– Heilbronner Stadtzeitung 29.06.2022
– Neckarsulm Journal am 30.06.2022
– Heilbronner Stimme am 02.07.2022
– Rhein-Neckar-Zeitung am 05.07.2022

Pressemitteilung auf Homepage der Salzwerke 23.06.2022

Verweis auf Homepage (https://salzwerke-dialog.de/) im Mitarbeiter Magazin SALZWELT 2|2021

Aushang zur Benachrichtigung der Belegschaft vom 14.06.2022 bis 25.07.2022

Einladung via E-Mail an:
Vertreter der Gemeinden Bad-Friedrichshall, Stadtverwaltung Heilbronn, Stadt Neckarsulm (insbesondere Obereisesheim, sowie des Ortschaftsrat Obereisesheim), Umweltministerium Stuttgart (Referat 23 Kreislaufwirtschaft, Recht), BUND, Nabu, Landkreis Heilbronn, Regionalverband Heilbronn Franken, Bergbehörde Freiburg, Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.

Das Einbringen von Versatz im Bergwerk 2000 ist im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zugelassen.

Das Einbringen von Versatz im Bergwerk 2000 ist im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zugelassen.

Die Besonderheit für den neuen Bereich zur Fortführung der Untertagedeponie, liegt darin, dass dieser Bereich eigens nach den Bedürfnissen einer Untertagedeponie aufgefahren wird. Dieses ist in Deutschland einzigartig.

Die Standadortauswahl wird nach unterschiedlich priorisierten Kriterien getroffen. In jedem Fall müssen die gesetzlichen Vorgaben der Deponieverordnung eingehalten werden.
Die Vermeidung von Risikien, die aus geologischen, bergbaulichen oder sonstigen schadhaften Einflüssen (wie z. B. ein theoretischer Wasserzuttritt über die Schächte) auf die Deponie resultieren könnten, wird mit der höchsten Priorität verfolgt.
Ebenfalls wird hoch gewichtet, dass die Lagerstätte am Standort einen hohen Bekanntheitsgrad aufweist und das Projekt dadurch planbar macht.
Risiken, die aus dem Umgang mit Abfällen beim Transport oder an Umschlagpunkten resultieren, müssen ebenfalls bei der Standortauswahl berücksichtigt werden.
Nachrangig zu den vorgenannten Aspekten wird die Wirtschaftlichkeit des Standorts betrachtet.
In der Gesamtbewertung der Kriterien ist die Wahl auf den aktuellen Standort gefallen.

Die Deponie wird mit einer 100 bis 200 m breiten umlaufenden Sicherheitsfeste vom restlichen Grubenfeld und damit auch vom Kontrollbereich abgetrennt.

Das SuedLink-Kabel läuft in einer Entfernung von ca. 610 m zur Deponie.

Unter weißem Bereich sind in erster Linie die Teile des Grubengebäudes zu verstehen, die der Salzgewinnung und -förderung dienen bzw. im weiteren Sinne auch die allgemeine Infrastruktur umfassen.
Unter schwarzem Bereich sind die Strecken gemeint, in denen die Schüttgutförderung und die Deponietransporte stattfinden.
Die Konzepte strikter Trennung beider Bereiche werden auch weiterhin aufrecht erhalten; der neue Ablagerungsbereich hat darauf keinerlei Einfluss.

Die Deponieverordnung regelt, welche Abfalle unter Tage eingelagert werden dürfen. Unter anderem dürfen keine Stoffe eingelagert werden, die brennbar sind, eine explosionsgefährliche Atmosphäre bilden können, penetrant riechen, infektiös etc. sind. Diese Abfälle können die Sicherheit der Mitarbeiter und die Integrität des Grubengebäudes gefährden und sind daher von der Ablagerung ausgeschlossen. Brennbare Abfälle sollten zudem thermisch verwertet werden (Abfallhierarchie siehe Frage 6).

Untertägige Deponien sind gemäß Deponieverordnung immer Deponien der Klasse IV. Die neue Untertagedeponie wird mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt, der auf den Anforderungen der Deponieverordnung fußt. Sofern Abfälle die Kriterien der Deponieklasse IV einhalten, ist ein Abfall für die Ablagerung in der zukünftigen Untertagedeponie genehmigungsfähig.

Unter Konditionierung versteht man die Behandlung und Vorbereitung von Abfällen für die untertägige Ablagerung (z. B. befeuchten, verfestigen) um die Deponieeingangskriterien herzustellen. Die Konditionierung erfolgt heute beim Abfallerzeuger selbst, bei der Fa. RUZ oder bei der SWS in Kochendorf. Heute konditioniert die Fa. Huthmann nur Abfälle für den Unter-Tage-Versatz.

Am Standort Heilbronn erfolgt nur die Annahme der fertig konfektionierten Abfälle. Eine Behandlung der Abfälle findet dort nicht statt und ist auch nicht vorgesehen.

Der Schachttransport der Abfälle nach unter Tage erfolgt standardmäßig in Heilbronn am Schacht Franken. Bei längeren Schachtstillständen in Heilbronn (mehrere Tage oder Wochen, z. B. durch Bauarbeiten) können die UTD-Abfälle auch in Kochendorf am Schacht König Wilhelm II nach unter Tage transportiert werden.

Ja, es kann bei der Konditionierung von Filterstäuben, egal ob Versatz oder UTD, in Abhängigkeit vom Gehalt an metallischem Aluminium, dem pH-Wert und der Wasserverfügbarkeit zur Bildung von Wasserstoff kommen.

Ja, es kann bei der Konditionierung von Filterstäuben, egal ob Versatz oder UTD, in Abhängigkeit vom Gehalt an metallischem Aluminium, dem pH-Wert und der Wasserverfügbarkeit zur Bildung von Wasserstoff kommen.

Die Wasserstoffausgasung ist zeitlich begrenzt. Das Wasserstoffbildungspotential wird für neue Abfälle im Zuge des Genehmigungsverfahrens ermittelt und bewertet. In der Produktionsanlage werden die Wasserstoffausgasungen überwacht und können abgesaugt werden. Die fertig produzierten Big Bags verbleiben bis zum Abklingen der Reaktion unverschlossen über Tage, bis sich bei der Einlagerung der Abfälle unter Tage keine relevanten Wasserstoffmengen mehr bilden können.

Sofern es aufgrund der Abfallbewertung notwendig ist, werden bei Direktanlieferungen Gasmessungen durchgeführt (z. B. Wasserstoffausgasungen). Die Abfälle gehen ebenfalls erst nach unter Tage, wenn keine Ausgasungen feststellbar sind.

Die zulässigen Emissionen der Konditionierungsanlage sind in ihrer BImsch-Genehmigung (Bundes-Immissionsschutzgesetz) geregelt und werden überwacht. Diese wird durch die neue Planfeststellung nicht berührt.

Diese Kapazitätserweiterungen dienen der Erhöhung der Verarbeitungsmengen von Abfällen, z. B. Entschrottung von Müllverbrennungsschlacke, zur Verwertung im Bergwerk 2000 oder auf übertägigen Deponien.

Diese Kapazitätserweiterungen dienen der Erhöhung der Verarbeitungsmengen von Abfällen, z. B. Entschrottung von Müllverbrennungsschlacke, zur Verwertung im Bergwerk 2000 oder auf übertägigen Deponien.

Im Konzept der neuen UTD wird eine erhöhte Standsicherheit dadurch erreicht, dass die Kammern kleiner und die Festen breiter sind. Dadurch ist eine vollständige Verfüllung der Kammern bis unter die Firste (Dach) nicht mehr erforderlich.

Aus den Anforderungen des aktuell gültigen Planfeststellungsbeschlusses gelten folgende Kriterien für die einzulagernden Abfälle:
Die Abfälle müssen ausreichende Festigkeiten in Bezug auf Transport- und Stapelfähigkeit
aufweisen. Flüssige oder gasförmige Abfälle dürfen nicht eingelagert werden. Die Temperatur der Gebinde/Abfälle darf bei Anlieferung nicht über 40 °C betragen.
Zusätzlich gelten die Ausschlusskriterien aus Frage 28.

Zulässige Behältnisse sind heute Big Bags, UN-zugelassene Stahl- oder Kunststofffässer, Stahlblechcontainer.
Die Behältnisse müssen doppelwandig bzw. mit Inliner versehen sein. Das äußere sowie innere
Behältnis bzw. der Inliner müssen gegenüber dem Inhalt aus chemisch und temperaturbeständigem
Material bestehen. Die Behältnisse müssen eine ausreichende mechanische Festigkeit aufweisen. Metallbehältnisse sind durch Maßnahmen (z. B. Beschichtung) gegen Korrosion zu schützen. Die Stapelfähigkeit der Behältnisse (5-fache Nennlast) muss nachgewiesen werden. Die Big Bags müssen eine Mindesttragfähigkeit SF 2:1 (Wechsellast) und SF 5:1 (Bruchlast) aufweisen. Die Innenbehältnisse/die Inliner müssen staubdicht bzw. bei Abfällen, die nicht mit Wasser in Berührung kommen dürfen, wasserdicht und verschlossen sein.
Die Verpackung und Paletten müssen sauber sein.

Die Deponieannahme im Werk Heilbronn soll erneuert werden. Dafür werden keine zusätzlichen Flächen außerhalb des bestehenden Werksgeländes benötigt.

Die Anlieferung der Untertagedeponie erfolgt mit Lkw bzw. Bahn. Jede Anlieferung von Big Bags wird in einem Annahmebereich zunächst überprüft, dann auf einer Bereitstellungsfläche mit dem Gabelstapler abgesetzt und schließlich mit dem Gabelstapler zum Schacht befördert. Dieser Betriebsablauf wird bereits derzeit beim Betrieb der derzeitigen Untertagedeponie praktiziert und ändert sich nicht mit der Erschließung neuer untertägiger Ablagerungsbereiche. Die jährliche Einlagerungsmenge in die geplante neue Untertagedeponie wird in etwa der Einlagerungsmenge in die seitherige Untertagedeponie entsprechen. Somit werden auch die Schallemissionen bei der Anlieferung zur neuen Untertagedeponie im Vergleich zum bisherigen Deponiebetrieb unverändert sein. Im Übrigen ist das mit dem Betrieb der Untertagedeponie verbundene Verkehrsaufkommen am Standort der SWS in Heilbronn untergeordnet. Der weit überwiegende Teil des Transportverkehrs geht auf den Versand von Salz und Salzprodukten aus dem Salzbergwerk zurück.

Untertagedeponien müssen im Salzgestein angelegt werden, weil dort bereits seit Millionen von Jahren kein Wasser vorhanden ist und somit eine dauerhafte Trennung vom Grundwasser möglich ist. Ein worst case für eine Untertagedeponie wäre ein Wassereinbruch, der durch Standortwahl, Dimensionierung und Betrieb der UTD ausgeschlossen werden muss.

Für den Fall möglicher, aber heute sehr unwahrscheinlicher Wasserzutritte über die Schächte (z. B. bei extremen Neckarhochwasser) besteht ein Notfallkonzept, u. a. wird Material für die Errichtung von Dammwerken um die Schachtöffnung im Bedarfsfalle vorgehalten.

Wassereinbrüche aus dem Gebirge können für die bestehenden Auffahrungen der Grube Heilbronn auf gutachterlicher Basis ausgeschlossen werden. Theoretisch denkbar sind daher nur Wassereinbrüche in zukünftig aufzufahrenden Revieren, z. B eventuell dort, wo alte, nicht-kartierte und wassergefüllte Erkundungsbohrlöcher angefahren werden. Derartige Wasserzutritte können vollständig beherrscht und saniert werden.
Neue Gewinnungsreviere werden basierend auf langjähriger Erfahrung und aktuellen wissenschaftlichen Sicherheitskonzepten dimensioniert, so dass größere Schadensereignisse, die ein Zutreten schwer beherrschbarer Wassermengen ermöglichen würden, ausgeschlossen werden können. Auch für diesen höchst unwahrscheinlichen Fall von nicht-sanierbaren Wasserzutritten liegen Notfallkonzepte vor. Diese sehen vor, dass die zukünftig aufzufahrenden Gewinnungsreviere durch Sicherheitsfesten von abgebauten Hohlräumen (insbesondere dem Ablagerungsbereich) abgetrennt sind, welche nur an wenigen Zugängen geöffnet sind. Diese Zugänge liegen oberhalb des üblichen Höhenniveaus des Bergwerks und bieten dadurch bereits ein Hemmnis gegen Wasserzuläufe. Im Falle eines unkontrollierbaren Zutritts extrem hoher Wassermengen können in kurzer Zeit vorläufige Streckenbaudämme in die Zugänge eingebaut werden. Die benötigten Materialien werden dazu jederzeit im Bergwerk vorrätig gehalten. Im Anschluss an das vorläufige Verschließen werden die Zugänge durch Verschlussbauwerke nach Vorgabe eines gutachterlichen Konzeptes permanent wasserdicht versiegelt.

Siehe Antwort Frage 11.
Der Einbau von oberflächennahen Erdwärmesonden in den gängigen Tiefenbereich von 50 – 150 m Tiefe ist aber durch das bloße Vorhandensein der Untertagedeponie nicht grundsätzlich auszuschließen. Die Entscheidung darüber und das Festlegen möglicher zu treffender Maßnahmen liegt bei den Genehmigungsbehörden.

Nein, in den Teufenbereichen, in denen die Deponie liegt, können klimatische Faktoren maximal während der Einlagerungsphase im Zuge der Bewetterung marginale Veränderungen der Umgebungsbedingungen hervorrufen (z. B. Temperatur, Luftfeuchte). Dadurch wird der sichere Betrieb jedoch in keiner Weise beeinflusst.
Mit dem dauerhaften Verschluss im Zuge der Stilllegung ist ein möglicher Einfluss klimatische Faktoren gänzlich zu negieren.

Durch turnusmäßige Aktualisierungen der betrieblichen Sicherheitskonzepte ist gewährleistet, dass diese stets auf dem neuesten Stand der Technik sind. Dies ist gleichbedeutend mit der Berücksichtigung auch von Ereignissen und Erkenntnissen aus der jüngsten Vergangenheit.

Die hierzu getroffene Maßnahme beinhaltet die Abtrennung / Separierung des Deponiebereiches vom Bereich des Bergwerkes durch ein Abdichtungssystem, welches hinsichtlich seiner Wirkungsweise sowohl die Deponie vom Grubengebäude als auch das Grubengebäude von der Deponie langzeitstabil voneinander trennt. Auf diese Weise würden die Auswirkungen eines Erdbebens auf den Deponiebereich begrenzt bleiben und eine Schadstoffmobilisierung in Richtung des Grubenfeldes prinzipiell verhindert werden. Möglicherweise in die Deponie eindringende Wässer würden den vorhandenen Porenraum aussättigen und zu einer gewissen Schadstoffmobilisierung führen. Die Möglichkeit und der Umfang eines folgenden Auspressszenarios kann allerdings aufgrund der äußerst geringen Wahrscheinlichkeit der initialen maximalen Erdbebeneinwirkung und der Ausbildung sowie der Materialeigenschaften der hydrologischen Barriereschichten als insignifikant eingeschätzt werden.

Der Anlieferverkehr und die Menge richtet sich unter anderem an konjunkturellen Aspekten und kann daher schwankend sein und ist nicht prognostizierbar.

Dieses ist vom jeweiligem Kunden abhängig, ob dieser die Möglichkeit hat, auf die Bahn zu Verladen.

Die Annahme von 40.000 t Abfälle pro Jahr wurde aus den Anlieferungen der letzten Jahre ermittelt. Wie sich die Mengen entwickeln werden, kann nicht gesichert prognostiziert werden.

Die jährliche Einlagerungsmenge in die geplante neue Untertagedeponie wird in etwa der Einlagerungsmenge in die seitherige Untertagedeponie entsprechen.
Selbst wenn sich die früheren Spitzenwerte der Einlagerungsmengen wieder einstellen sollten, würde dies nicht zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und Allgemeinheit führen. Der obertägige Betriebsablauf der geplanten neuen Untertagedeponie entspricht im Wesentlichen der seither betriebenen. Dies gilt auch für die mit dem Transportverkehr und dem Umschlag verbundenen Schall- und Luftschadstoffemissionen. Die Erschließung der Untertagedeponie am Standort der SWS in Heilbronn erfolgt über das Hauptstraßennetz und Schiene durch Industrie- und Gewerbegebiete unter Schonung von Wohngebieten.
Zudem ist das mit dem Betrieb der Untertagedeponie verbundene Verkehrsaufkommen am Standort der SWS in Heilbronn untergeordnet. Der weit überwiegende Teil des Transportverkehrs geht auf den Versand von Salz und Salzprodukten aus dem Salzbergwerk zurück. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Nachbarschaft und Allgemeinheit sind auch bei überdurchnittlichen Anliefermengen nicht zu befürchten.

Das aktuelle Stoffgruppenkonzept wird aktuell gutachterlich überprüft und fortgeschrieben. Nach heutigem Wissensstand wird es weiterhin verschiedene Stoffgruppen geben, da nicht alle eingelagerten Abfälle miteinander uneingeschränkt verträglich sind.

Die Annahme der fertig konfektionierten Abfälle für die Beseitigung in der Untertagedeponie Heilbronn erfolgt im Normalfall ausschließlich im Werk Heilbronn an der Deponieannahme. Außnahmen sind, wie in Frage 30 b beschrieben, zum Beispiel bei längeren Stillständen des Schachts Franken im Werk Heilbronn möglich. Die Annahme der Abfälle erfolgt während der Annahmezeiten. Ansonsten sind keine Anlieferungen von Abfällen zur UTD möglich.

Abfälle werden in der Untertagedeponie in den planfestgestellten Kammern abgelagert. Alle Kammern sind nummeriert und einer Stoffgruppe (Deponiegruppe) zugeordnet. Für jede Anlieferung wird dokumentiert, in welcher Kammer, bei welchem Meterstand und in welcher Lage der Abfall eingebaut wurde. Die Dokumentation erfolgt sowohl in Papierform als auch elektronisch.

Nein, eine unmittelbare räumliche Nähe zum Besucherbergwerk Kochendorf und zur KZ-Gedenkstätte ist nicht gegeben.

Planung und Umsetzung der UTD erfolgen mit hohem finanziellen und personellen Aufwand, um zu erreichen, dass Auswirkungen der Abfallablagerung auf die Umwelt ausgeschlossen werden können und die Oberfläche sowie das Grundwasser bestmöglich geschützt werden. Die SWS AG investiert jedes Jahr in Maßnahmen für die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und der Anlagensicherheit.

Ja, es sind auch schon Abfälle aus Italien in der Untertagedeponie Heilbronn eingelagert worden ebenso wie Abfälle aus Frankreich, Österreich und der Schweiz. Es ist beabsichtigt, dies auch in Zukunft zu tun. Bis heute sind neben den benannten Ländern auch Abfälle aus Spanien, Kroatien, Slowenien und Dänemark abgelagert worden. Grundsätzlich ist diese Liste nicht abschließend. Gegenwärtig stammt der überwiehgende Teil der angelieferten Abfälle aus Deutschland.

Die Position des Rückstellprobenlagers für die neue UTD ist zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht festgelegt. Es wird aber auch in einem gesicherten Bereich unter Tage eingerichtet, in dem nur befugte Aufsichtspersonen Zugang haben werden.

Bei jeder Abfallannahme wird eine Plausibilitätsprüfung der vorgeschriebenen Begleitpapiere vorgenommen und mit der Betriebsdatenerfassung abgeglichen. Für jeden Abfallstoff wird der Umfang der Annahmekontrolle in der Genehmigung festgelegt (z. B. Anzahl der Gebinde, bei denen Sichtkontrolle des Inhalts durchgeführt wird) und in der Betriebsdatenerfassung hinterlegt. Die Annahmekontrolle ist dann wie vorgeschrieben durchzuführen. Von jeder Abfallanlieferung wird zusätzlich eine Rückstellprobe entnommen.

Siehe Antwort Frage 54. Eine Verschärfung kann durch die Neudefintion der Annahmekontrolle erfolgen, indem man z. B. eine Gasmessung zusätzlich vorsieht. Dies ist ebenfalls in der Betriebsdatenerfassung hinterlegt.

In allen Phasen der Deponie werden Kontrollen gemäß DepV durchgeführt. In der Stilllegungsphase sind dies u. a.: Grundwassermessungen, Senkungungsmessungen bezogen auf die Tagesoberfläche, Verformungsmessungen im untertägigen Deponie- und Bergwerksbereich. Eine gutachterliche Gesamtbewertung findet alle 4 Jahre statt. Der Bericht wird der zuständigen Behörde vorgelegt.

Die Deponie wird so errichtet, betrieben und verschlossen, dass eine dauerhafte Fernhaltung der eingelagerten Abfallstoffe von der Biosphäre gewährleistet ist. Dazu wird der Langzeitsicherheitsnachweis erbracht.
Im Langzeitsicherheitsnachweis werden auch mögliche Katastrophenfälle (Dennoch-Störfälle) und daraus eventuell resultierende Auswirkungen auf die eingelagerten Abfälle untersucht. Eine Rückholmöglichkeit der Abfälle widerspricht den Vorgaben eines langzeitsicheren Fernhaltens und damit der Grundvoraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie. Die Deponie wird so ausgelegt, dass auch im potentiellen Katastrophenfall eine sichere Ablagerung gewährleistet bleibt.

Die Gebinde rosten unter Tage nicht, da in den Kammern keine Feuchtigkeit vorhanden ist. Diese wird benötigt, um die chemische Reaktion des Rostens auszulösen. Siehe auch Antwort Frage 32.

Für Tätigkeiten wie Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten gilt das Bergrecht. Dabei werden im Rahmen der Erteilung bergrechtlicher Zulassungen die Anforderungen tangierender Rechtsgebiete ebenfalls berücksichtigt. Die Übertragung gesetzlicher Anforderungen außerhalb des Bergrechts auf die unter Bergrecht beantragten Tätigkeiten ist somit gegeben, ohne dass sämtliche Vorgaben, z. B. des BImSchG, im BBergG wiederholt werden müssen.

Die Auffahrung des Ablagerungsbereichs ist im juristischen Sinne als Gewinnung von Steinsalz zu definieren, sodass dafür das Bergrecht gilt. Der anschließende Betrieb der UTD erfolgt gemäß der Vorgaben der DepV, also unter Umwelt- und Abfallrecht.

Aufgrund der Datenmenge findet eine digitale Speicherung statt. Die Herausforderung ist hierbei die technische Entwicklung im Bereich der Speichermedien. Dies ist vergleichbar mit Disketten, CDs und USB Sticks. Wir migrieren die Daten regelmäßig auf die neusten Speichermedien, so ist die Lesbarkeit und ein Zugriff sichergestellt.

Ergänzend siehe auch Antwort auf Frage 91.

Die benannten Schadstoffe sind allesamt organische Schadstoffe, die teilweise sehr geruchsintensiv (z. B. halogenierte Benzole) oder auch brennbar sind. Beides ist von der Annahme ausgeschlossen. Diese Abfälle werden üblichweise in Sonderabfallverbrennungsanlagen verbrannt. Als sogenanntes Sevesogift werden heute Filterstäube mit Dioxinen und Furanen abgelagert – diese Schadstoffe sind organoleptisch nicht auffällig und können daher mit den normalen Anforderungen an die Konditionierung und Konfektionierung von Abfällen angenommen werden. Abfälle wie Filterstäube oder Revisionsrückstände aus Verbrennungsanlagen mit Dioxinen und Furanen sind ein wichtiger Mengenstrom der Untertagedeponie Heilbronn und machen heute über 50 % aus.

Die benannten Schadstoffe sind allesamt organische Schadstoffe, die teilweise sehr geruchsintensiv (z. B. halogenierte Benzole) oder auch brennbar sind. Beides ist von der Annahme ausgeschlossen. Diese Abfälle werden üblichweise in Sonderabfallverbrennungsanlagen verbrannt. Als sogenanntes Sevesogift werden heute Filterstäube mit Dioxinen und Furanen abgelagert – diese Schadstoffe sind organoleptisch nicht auffällig und können daher mit den normalen Anforderungen an die Konditionierung und Konfektionierung von Abfällen angenommen werden. Abfälle wie Filterstäube oder Revisionsrückstände aus Verbrennungsanlagen mit Dioxinen und Furanen sind ein wichtiger Mengenstrom der Untertagedeponie Heilbronn und machen heute über 50 % aus.

In der Untertagedeponie Heilbronn werden Abfälle mit Schwermetallen, Salze und Dioxinen und Furanen abgelagert. Die Abfälle enthalten in der Regel eine Mischung aus den verschiedenen benannten Schadstoffen. Herkunft der Abfälle sind hauptsächlich Verbrennungsanlagen, aber auch Galvanisierungsbetriebe und Härtereien sowie Kunden die Abgasreinigungsanlagen ihrer industriellen Prozesse betreiben. Die Anteile der Herkunft der abgelagerten Abfällen zueinander schwanken und sind nicht prognostizierbar.

Für die neue Deponie werden keine Kammern genutzt, die in der Vergangenheit aus dem Salzabbau entstanden sind, sondern es werden speziell für die Anforderungen der Deponie neue Hohlräume erstellt. Durch eine neue geometrische Zulage dieser Hohlräume wird die Standsicherheit bereits im unversetzen Zustand deutlich erhöht, ein firstbündiges Einbringen von Deponiematerial ist für die Langzeitsicherheit nicht mehr erforderlich. Siehe auch Antwort Frage 31.

Hier ist wohl der Grundwasserflurabstand (Abstand der Geländeoberkante zum anstehenden Grundwasser) gemeint.
Abhängig von der Lagesituation, können auf den Hochflächen Flurabstände mit mehreren 10er Metern auftreten. In den Tälern sind dagegen geringe, z. T. sehr geringe Flurabstände zu verzeichnen. Da steht das Grundwasser oft schon < 2 m an. Es gibt auch Bereiche mit artesisch aufsteigendem Grundwasser (d.h. das Wasser fließt über Tage aus).
Abgesehen von hydraulischen Fenstern sind die wassererfüllten Schichten zunächst an die geologischen Einheiten gebunden. Im zentralen Bereich der Heilbronner Mulde ist der gesamte Obere Muschelkalk grundwassererfüllt und wegen der hangenden tonigen Partien des Unterkeupers gespannt. Grundwasserhorizonte reichen oberhalb der Barriereschichten des mittleren Muschelkalks über der geplanten UTD bis in eine Tiefe von rd. 130 m (entsprechend einem Niveau von 50 mNHN).

Der Zufluss von Grundwasser in die Kammern wird durch eine etwa 40 m mächtige natürliche Barriereschicht über dem Steinsalzlager verhindert. Sie wird von den so genannten Oberen Sulfatschichten der Heilbronn-Formation gebildet, einer Wechsellagerung aus Anhydritstein und Tonstein mit Einschaltung einer 2 bis 4 m mächtigen dolomitischen Lage (Zwischendolomit). Die Barriereschicht existiert über dem gesamten Steinsalzlager in der Heilbronner Mulde und darüber hinaus. Des Weiteren wird die Standsicherheit der Kammern, welche innerhalb der Steinsalzschichten liegen, durch eine mindestens 5 – 8 m mächtige Steinsalzschicht gewährleistet .

Alle Schächte, die ins Bergwerk führen, sind im Bereich der wasserführenden Schichten wasserdicht ausgebaut. Dadurch wird ein Zufluss von Grundwasser über die Schächte in die Grube ausgeschlossen.

Naturkatastrophen wird durch entsprechende Notfallpläne und Gefahrenabwehrmaßnahmen vorgebeugt. Hierzu existieren beispielsweise Notfallpläne für Hochwasserereignisse in relevanten Einflusszonen bzw. anderweitige Gefahrenabwehrpläne, so dass ein signifikantes Risiko für die Gefährdung des vollständigen Einschlusses der abgelagerten Abfälle in der Deponie ausgeschlossen werden kann.

Grundsätzlich sind organische Schadstoffe bei höheren Temperaturen näher an ihren Siedepunkt und gehen damit in die Gasphase über. Ob organische Schadstoffe, wenn ja welche, in den Abfällen enthalten sind, wird im Zuge der Deklaration abgeklärt. Dabei klärt sich auch, ob organische Schadstoffe vorhanden sind, deren Siedepunkt bei großer Tageshitze erreicht werden kann oder nicht. Sollte dies der Fall sein, halten diese Abfälle nicht die Ablagerungsbedingungen der Untertagedeponie ein und werden somit von der Ablagerung ausgeschlossen. Bei der Deponieannahme und der untertägigen Ablagerung werden regelmäßig Schadstoffmessungen im Hinblick auf den Arbeitsschutz durchgeführt.

Es werden auch Verbrennungsrückstände aus Sonderabfallverbrennungen angenommen – aktuell ca. 15 % der abgelagerten Menge.
Sonderabfallverbrennunganlagen verfügen in der Regel über eine Nachbrennkammer, in denen potentielle organische Schadstoffe der Verbrennungsrückstände bei hohen Temperaturen zerstört werden können.

Grundsätzlich werden Abfälle in einer Untertagedeponie eingelagert, weil sie gefährliche Inhaltstsoffe (Salze, Schwermetalle) enthalten. Flüssige und gasförmige Abfälle sind von der Ablagerung ausgeschlossen.

Die Abfälle, die in der UTD Heilbronn eingelagert werden, dürfen keine Ausgasungen mehr aufweisen. Es werden keine Abfälle mit gefährlichen Ausgasungen eingelagert. Die festen Abfallstoffe können bei einem Materialaustritt mit Gefahrstoffsaugern aufgenommen werden.

Der Analyseumfang richtet sich nach der Abfallherkunft. Die Analyse erfolgt in dafür ausgerüsteten akkreditierten Umweltlaboren.

In der Untertagedeponie gibt es keine Betonwände. Die Ablagerungskammern der Untertagedeponie sind vollständig im Steinsalzlager aufgeschlossen. Somit sind die Böden, Wände (Festen) und Decken (Firsten) aus Steinsalz. Es werden nur Abfälle in der Untertagedeponie Heilbronn eingelagert, die die Integrität der Festen und der Firste nicht nachteilig beeinträchtigen.

Die Anlieferungen der Abfälle kann in Big Bags, Stahl- oder Kuststofffässern oder Stahlblechcontainern erfolgen (vgl. Frage 32). Die restlichen 10 % der Anliefeurngen erfolgen in Fässern oder Containern.

In Fässern und Containern werden Abfälle angeliefert, die beispielsweise im Big Bag nicht standsicher wären, bei hoher Temperatur abgefüllt werden oder sehr grobstückig sind und den Big Bag beschädigen könnten. Heute sind dies vor allem Härtesalze in Stahlblechfässern und in den Stahlblechcontainern zum Beispiel Ofenausbruch.

Je nach Größe der Kammer können beispielsweise in einer ca. 680 m (geplante Standardkammer) langen Kammer 35.000 – 40.000 Big Bags abgelagert werden.

Im Rahmen der geotechnischen Anforderungen können Kammergrößen auf die betrieblichen Bedürfnisse angepasst werden. Zwischen bestimmten Stoffgruppen werden durchgängige Salzbarrieren stehen gelassen.

Die Deponie mitsamt aller Kammern bleibt zwecks Monitoring bis zu Ende der Ablagerungsphase offen.

Bei der Annahme in Heilbronn werden nur fertig konditionierte und konfektionierte Abfälle angenommen. Eine für die Annahme ggf. notwendige Konditionierung erfolgt an anderer Stelle mit den dafür technisch ausgestatteten Anlagen. Siehe auch Frage 30.

Die Abfallannahme der Untertagedeponie liegt auf dem Werksgelände der SWS AG in Heilbronn, das vor unbefugtem Zutritt gesichert ist. Weiterhin ist die Fläche, auf der Abfälle abgestellt werden dürfen, in der Planfeststellung definiert. Auf der im Freien liegenden, befestigten Fläche werden die Abfälle lediglich für den möglichst zeitnahen Transport nach unter Tage bereitgestellt.

Die Abfallannahme der Untertagedeponie liegt auf dem Werksgelände der SWS AG in Heilbronn, das vor unbefugtem Zutritt gesichert ist. Weiterhin ist die Fläche, auf der Abfälle abgestellt werden dürfen, in der Planfeststellung definiert. Auf der im Freien liegenden, befestigten Fläche werden die Abfälle lediglich für den möglichst zeitnahen Transport nach unter Tage bereitgestellt.

Eine Verunreinigung der Wetter (Abluft) durch Abfälle kann für den Betrieb der Untertagdeponie ausgschlossen werden, da nur verpackte Gebinde nach untertage gebracht werden.
Für Havariefälle von Gebinden im Schacht gibt es Arbeitsanweisungen für die Beseitigung von ausgetretenem Material, in der auch die persönlichen Schutzmaßnahmen geregelt sind. Da Materialien gemäß Annahmebedingungen keinen freien Staub enthalten dürfen, sind ausgetretene Mengen in Havariefällen meistens sehr gering, so dass eine relevante Staubfreisetzung minimiert ist.

Für denkbare Ereignisse liegen betriebliche Schutzkonzepte vor. Diese analysieren die möglichen Risiken und leiten die zu treffenden Schutzmaßnahmen ab.
Zusätzlich werden im Rahmen des für die Planfeststellung zu führenden Langzeitsicherheitsnachweises Dennoch-Störfall-Betrachtungen durchgeführt.

Hierzu gibt es ein mehrstufiges Konzept:

1. Abfallstoffe werden nur in vollständig geschlossenen Verpackungseinheiten (beispielsweise Big Bag oder Fässer) angeliefert
2. Abfallstoffe unterliegen einer strengen Annahmekontrolle (auch auf Beschädigung der Verpackung hin)
3. Der Abfalltransport findet zeitlich getrennt von der Salzförderung statt
4. Die Transporte finden nur duch geschulte Mitarbeiter statt
5. Für den Fall, dass dennoch Material während des Schachttransportes austreten sollte, gibt es festgelegte Sicherungsmaßnahmen

Die Annahme und Ablagerung der Abfälle wird im Betriebsdatenerfassungssystem (EWS) dokumentiert. Hier erfolgen nach einem festgelegten Sicherheitskonzept Updates. Bei der Annahme erhalten alle Anlieferungen einen Laufzettel (Papier), auf dem die Daten der Abfallannahme dokumentiert sind sowie die notwendigen Angaben zum Ablagerungsort. Diese Laufzettel werden unter Tage archiviert. Alle Genehmigungen liegen bis heute auch in Papierform vor, so dass jederzeit eine Überprüfung möglich ist, ob die Genehmigung für einen Abfall vorliegt und welche Eingangskontrollen vorgenommen werden müssen.
Die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sind auf dem neusten Stand der Technik. Der SWS AG ist bewusst, dass ein Cyberangriff den Fortbestand des Unternehmens gefährden kann. Entsprechend ernst nehmen wir das Thema.

Der Zwischendolomit ist eine 2 bis 4 m mächtige Wechsellagerung aus Anhydritstein und Dolomitstein innerhalb der durchschnittlich 40 m mächtigen Oberen Sulfatschichten (Barriereschicht). Diese dolomitische Lagen sind lokal verkarstet und verwittert und können lokal sehr gering wasserführend sein. Dadurch ergeben sich keine Risiken für die UTD, da die lokal auftretenden Wässer im Zwischendolomit in der Heilbronner Mulde fossil sind und mit darüberliegenden Grundwasserstockwerken hydraulisch nicht in Verbindung stehen. Ein Eindringen von wässerigen Lösungen in die Kammern kann ausgeschlossen werden, da der Zwischendolomit im Schichtverband innerhalb der Barriereschicht liegt, etwa 10 m über dem Top des Steinsalzlagers und 36 m unter den grundwasserführenden Schichten. Die Barrierefunktion in den Anhydrit- und Tonsteinlagen unter dem Zwischendolomit ist ebenso wirksam wie in den darüberliegenden Schichten.

Der Zwischendolomit ist eine 2 bis 4 m mächtige Wechsellagerung aus Anhydritstein und Dolomitstein innerhalb der durchschnittlich 40 m mächtigen Oberen Sulfatschichten (Barriereschicht). Diese dolomitische Lagen sind lokal verkarstet und verwittert und können lokal sehr gering wasserführend sein. Dadurch ergeben sich keine Risiken für die UTD, da die lokal auftretenden Wässer im Zwischendolomit in der Heilbronner Mulde fossil sind und mit darüberliegenden Grundwasserstockwerken hydraulisch nicht in Verbindung stehen. Ein Eindringen von wässerigen Lösungen in die Kammern kann ausgeschlossen werden, da der Zwischendolomit im Schichtverband innerhalb der Barriereschicht liegt, etwa 10 m über dem Top des Steinsalzlagers und 36 m unter den grundwasserführenden Schichten. Die Barrierefunktion in den Anhydrit- und Tonsteinlagen unter dem Zwischendolomit ist ebenso wirksam wie in den darüberliegenden Schichten.